Stabsstelle Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Stadtverwaltung beim Oberbürgermeister nach HGlG
Ziel des Hessischen Gleichberechtigungsgesetz ist die Verwirklichung der verfassungsrechtlich garantierten Gleichberechtigung von Frauen und Männern bei der Beschäftigung im öffentlichen Dienst Hessens.
Im öffentlichen Dienst Hessens sind Frauen in höheren Positionen und Leitungspositionen unterrepräsentiert.
Die Intention des HGIG ist es daher, durch verbindliche Zielvorgaben in einem festen Zeitrahmen eine entsprechende Ergebnisquote zu erreichen. Dies geschieht durch den Frauenförderplan, der somit das Kernstück des HGIG ist.
Wir sind zu beteiligen bei Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren, Umsetzungen und Beförderungen, Organisationsänderungen, Fortbildungsmaßnahmen.
Wir haben das Recht auf Widerspruch, an Erörterungen teilzunehmen, Sprechstunden abzuhalten, Frauenversammlungen einzuberufen.
Stabsstelle Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Stadtverwaltung beim Oberbürgermeister nach HGlG
Hasengartenstr. 21
65189 Wiesbaden
E-Mail: frauen-gleichstellungsbeauftragte@wiesbaden.de
Zuständig für alle Mitarbeiter*innen der Dienststelle Stadtverwaltung Wiesbaden, Sprechstunden nach Vereinbarung
Kontakt:
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte nach HGlG der Dienststelle Stadtverwaltung Wiesbaden
Sylvia Arnet, Tel.: (0611) 31-4015
Stellv. Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte nach HGlG der Dienststelle Stadtverwaltung Wiesbaden
Birte Siemonsen, Tel.: (0611) 31-3508 (di.-do.)
Carmen Strunk, Tel.: (0611) 31-4162 (mo., do. und fr.)
Büro:
Sandra Thissen, Tel.: (0611) 31-4150
Simone Dorsch, Tel.: (0611) 31-7695
Fax: (0611) 31-6909
Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden
Gleichstellungsbeauftragte
Brigitte Lenz, Telefon: 0611 31-8845
gleichstellungsbeauftragte@elw.de