Stabsstelle Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Stadtverwaltung beim Oberbürgermeister nach HGlG


Sylvia Arnet, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Stadtverwaltung beim Oberbürgermeister nach HGlG

Sylvia Arnet

Ziel des Hessischen Gleichberechtigungsgesetz ist die Verwirklichung der verfassungsrechtlich garantierten Gleichberechtigung von Frauen und Männern bei der Beschäftigung im öffentlichen Dienst Hessens.
Im öffentlichen Dienst Hessens sind Frauen in höheren Positionen und Leitungspositionen unterrepräsentiert.
Die Intention des HGIG ist es daher, durch verbindliche Zielvorgaben in einem festen Zeitrahmen eine entsprechende Ergebnisquote zu erreichen. Dies geschieht durch den Frauenförderplan, der somit das Kernstück des HGIG ist.

Wir sind zu beteiligen bei Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren, Umsetzungen und Beförderungen, Organisationsänderungen, Fortbildungsmaßnahmen.

Wir haben das Recht auf Widerspruch, an Erörterungen teilzunehmen, Sprechstunden abzuhalten, Frauenversammlungen einzuberufen.



Stabsstelle Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Stadtverwaltung beim Oberbürgermeister nach HGlG




Hasengartenstr. 21
65189 Wiesbaden
E-Mail: frauen-gleichstellungsbeauftragte@wiesbaden.de


Zuständig für alle Mitarbeiter*innen der Dienststelle Stadtverwaltung Wiesbaden, Sprechstunden nach Vereinbarung

Kontakt:
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte nach HGlG der Dienststelle Stadtverwaltung Wiesbaden
Sylvia Arnet, Tel.: (0611) 31-4015
Stellv. Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte nach HGlG der Dienststelle Stadtverwaltung Wiesbaden
Birte Siemonsen, Tel.: (0611) 31-3508 (di.-do.)
Carmen Strunk, Tel.: (0611) 31-4162 (mo., do. und fr.)

Büro:
Sandra Thissen, Tel.: (0611) 31-4150
Simone Dorsch, Tel.: (0611) 31-7695
Fax: (0611) 31-6909

Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden
Gleichstellungsbeauftragte
Brigitte Lenz, Telefon: 0611 31-8845
gleichstellungsbeauftragte@elw.de

Frauenbeauftragte der Dienststelle Stadtverwaltung Wiesbaden nach HGlG

Ziel des Hessischen Gleichberechtigungsgesetz ist die Verwirklichung der verfassungsrechtlich garantierten Gleichberechtigung von Frauen und Männern bei der Beschäftigung im öffentlichen Dienst Hessens.
Im öffentlichen Dienst Hessens sind Frauen in höheren Positionen und Leitungspositionen unterrepräsentiert.
Die Intention des HGIG ist es daher, durch verbindliche Zielvorgaben in einem festen Zeitrahmen eine entsprechende Ergebnisquote zu erreichen. Dies geschieht durch den Frauenförderplan, der somit das Kernstück des HGIG ist.
Wir sind zu beteiligen bei Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren, Umsetzungen und Beförderungen, Organisationsänderungen, Fortbildungsmaßnahmen
Wir haben das Recht auf Widerspruch, an Erörterungen teilzunehmen, Sprechstunden abzuhalten, Frauenversammlungen einzuberufen.