Frauenbeauftragte der Dienststelle Stadtverwaltung Wiesbaden nach HGlG
Ziel des Hessischen Gleichberechtigungsgesetz ist die Verwirklichung der verfassungsrechtlich garantierten Gleichberechtigung von Frauen und Männern bei der Beschäftigung im öffentlichen Dienst Hessens.
Im öffentlichen Dienst Hessens sind Frauen in höheren Positionen und Leitungspositionen unterrepräsentiert.
Die Intention des HGIG ist es daher, durch verbindliche Zielvorgaben in einem festen Zeitrahmen eine entsprechende Ergebnisquote zu erreichen. Dies geschieht durch den Frauenförderplan, der somit das Kernstück des HGIG ist.
Wir sind zu beteiligen bei Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren, Umsetzungen und Beförderungen, Organisationsänderungen, Fortbildungsmaßnahmen.
Wir haben das Recht auf Widerspruch, an Erörterungen teilzunehmen, Sprechstunden abzuhalten, Frauenversammlungen einzuberufen.
Frauenbeauftragte der Dienststelle Stadtverwaltung Wiesbaden nach HGlG
Hasengartenstr. 21
65189 Wiesbaden
E-Mail: 11f.frauenbeauftragte@wiesbaden.de
Zuständig für alle Mitarbeiter*innen der Dienststelle Stadtverwaltung Wiesbaden, Sprechstunden nach Vereinbarung
Kontakt:
Frauenbeauftragte der Dienststelle Stadtverwaltung Wiesbaden nach HGlG
Sylvia Arnet, Tel.: (0611) 31-4015
Stellv. Frauenbeauftragte der Dienststelle Stadtverwaltung Wiesbaden nach HGlG
Birte Siemonsen, Tel.: (0611) 31-3508
Büro:
Sandra Thissen, Tel.: (0611) 31-4150
Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden
Gleichstellungsbeauftragte
Brigitte Lenz, Telefon: 0611 31-8845
gleichstellungsbeauftragte@elw.de